Universität Bern

Universität Bern

Gründe für die hohen Durchfallquoten gibt es viele. Im Prinzip liegt es in der Natur der Sache, dass in einem Studiengang, der nicht dem Numerus clausus unterliegt, im ersten Jahr selektioniert werden muss. Zudem erwartet dich an der Universität eine komplett neue Prüfungsart, was neue Lernmethoden und Prüfungsstrategien erfordert.

Dein erstes Jahr im Überblick

Das Einführungsstudium an der Juristischen Fakultät der Universität Bern wird nach zwei Semestern mit einer Gesamtprüfung in folgenden Fächern abgeschlossen:

  • Öffentliches Recht I (18 ECTS)
  • Strafrecht I (16,5 ECTS)
  • Privatrecht I (19,5 ECTS)

Die Herausforderung besteht darin, dass du alle Prüfungen bestehen musst und im Falle des Nichtbestehens nur eine einzige weitere Chance hast. Packst du diese nicht, bist du definitiv vom Jus-Studium ausgeschlossen. Diesen Stress kannst du dir mit einer guten Prüfungsvorbereitung ersparen. Wir helfen dir dabei.

Durchfallquote

Die Durchfallquoten

An der Universität Bern darfst du auch eine ungenügende Note schreiben – Hauptsache, du erreichst einen Notendurchschnitt von insgesamt 4,0 und nicht mehr als 1,0 Notenminuspunkte (eine 2,5 könntest du somit nicht mehr kompensieren). Im Unterschied zu anderen Universitäten präsentiert die Uni Bern die relevanten Prüfungsresultate nicht öffentlich. Aufgrund des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ [SR 152.3]) konnten wir dennoch gewisse statische Werte in Erfahrung bringen. So hat uns die Universität Bern mitgeteilt, dass 31,0 Prozent der Studierenden beide Erstjahresprüfungen nicht bestanden hatten und damit definitiv vom Studium ausgeschlossen wurden. Weiterhin unbekannt ist die Durchfallquote bei den ersten Prüfungen. Geht man davon aus, dass die Durchfallquoten bei beiden Prüfungen gleich hoch liegen, lässt sich berechnen, dass die durchschnittliche Durchfallquote pro Prüfung bei rund 56 Prozent liegt. Unter der (ungesicherten) Annahme, dass die Durchfallquoten bei beiden Prüfungen gleich hoch liegen, müssen also 56 Prozent der Studierenden zum alles entscheidenden zweiten Versuch antreten.

Einführung in die Rechtswissenschaft

Das Fach «Einführung in die Rechtswissenschaft» gibt einen ersten groben Einblick in die Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft. Anhand verschiedener Themen werden die Grundbegriffe des Rechts erklärt und die Studierenden erhalten ein erstes theoretisches und praktisches Fachwissen. Die Vorlesung ist freiwillig und ohne Prüfung.

Öffentliches Recht I

In der Einführungsprüfung Öffentliches Recht werden deine Kenntnisse über das Staatsorganisationsrecht, die Grundrechte, das Verwaltungsrecht und das Völkerrecht abgefragt. Eine Hauptschwierigkeit im Staatsorganisationsrecht besteht darin, eine Übersicht über die relevanten Erlasse (insbesondere die BV) zu gewinnen. Anstatt Informationen auswendig zu lernen, solltest du dich mit den Grundbegriffen demokratischer Institutionen (wie z.B. «Gesetz im formellen Sinn») auseinandersetzen und dabei möglichst viele Informationen direkt aus den gesetzlichen Grundlagen ableiten: Schlage möglichst viel im Gesetz nach. Es lässt sich aber auch im Öffentlichen Recht I – insbesondere im Bereich der Grundrechte – nicht vermeiden, gewisse Definitionen und Schemata auswendig zu lernen, damit sie am Tag der Prüfung problemlos abrufbar sind. Schreibe keine eigenen Zusammenfassungen: Diese Arbeit ist wenig effizient und dient nicht dem Verständnis der Zusammenhänge, sondern nur dem eigenen Gewissen. Ergänze stattdessen die Folien des Professors und nutze die Systematik der Bundesverfassung. Zu Beginn jeder Prüfungslösung, insbesondere derjenigen im Öffentlichen Recht I, solltest du dir die Zeit einteilen. Je mehr Punkte eine Aufgabe gibt, umso mehr Zeit soll in die entsprechende Lösung investiert werden. Im Prinzip entspricht die Zeitberechnung einer einfachen Dreisatzrechnung:

Zeit einer Aufgabe=gesamte Pru¨fungszeitGesamtpunkte der Pru¨fung×Punkte der jeweiligen Aufgabe\text{Zeit einer Aufgabe} = \frac{\text{gesamte Prüfungszeit}}{\text{Gesamtpunkte der Prüfung}} \times \text{Punkte der jeweiligen Aufgabe}

An die Prüfung dürfen keine eigenen Unterlagen mitgenommen werden. Das erforderliche Normmaterial wird den Studierenden mit der Prüfung abgegeben. Häufig sind diese Beilagenblätter aber so umfangreich, dass nur jene einen Überblick gewinnen, die sich schon im Vorfeld mit den entsprechenden Erlassen auseinandergesetzt haben. In der Prüfung selbst ist die Auseinandersetzung und die Arbeit mit den gedruckten Erlassen von zentraler Bedeutung.

Die kommentierte Bundesverfassung von IUSHELP hilft dir bei der Erstellung deiner eigenen handschriftlichen Kommentare.

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Aufgrund der steigenden Bedeutung von MC-Fragen im Einführungsjahr hat IUSHELP eine eigene Lernapp (app.ixam.org) entwickelt. Zum Öffentlichen Recht I finden sich auf IXAM unzählige MC-Fragen mit ausführlichen Erläuterungen. Egal, ob du als Kunde IXAM exklusiv nutzen kannst oder auf andere Fragensammlungen zurückgreifst: Es ist wichtig, die Fragen mehrmals zu wiederholen. Tatsächlich können durchdacht formulierte Fragen und Antworten in MC-Aufgaben einem reinen Wiedererkennungseffekt entgegenwirken und zum Nachdenken, Abwägen und auch zum inneren Argumentieren anleiten – allesamt Elemente, die beim Lernen und im juristischen Kontext höchste Priorität haben. Wenn du gleichzeitig die entsprechenden Bestimmungen in den gedruckten Erlassen nachliest, kannst du dir die Inhalte am besten prüfungssicher aneignen.

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Nach einer über zehnjährigen Entwicklungszeit ist es uns gelungen, die wichtigsten Lerninhalte des Fachs Öffentliches Recht I (UZH) auf grafisch ansprechende Weise abzubilden und die Zusammenhänge darzustellen. Der Lernordner mit über 100 Lerntafeln wird exklusiv im Rahmen unseres Jahreskurses abgegeben.

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Cecile, Masterstudentin

IUSHELP hat mir gezeigt, wie ähnlich Prüfungen jeweils aufgebaut sind.

Cecile, Masterstudentin

Strafrecht I

Viele Studierende lernen die Tücken des Fachs Strafrecht I leider erst während der Prüfung kennen oder erleben bei der Rückgabe eine unliebsame Überraschung. Die klaren Schemata, die diesem Fach zugrunde liegen, führen dazu, dass man sich oftmals in vermeintlicher Sicherheit wiegt. Die zeitgerechte Anwendung dieser Schemata (Schwerpunktsetzung) sowie die Vermeidung von Grundsatzfehlern (falsche Weichenstellung) werden im Rahmen der Prüfungsvorbereitung oft zu wenig geübt, obwohl gerade hierin die grundlegenden Herausforderungen bestehen: Wer das falsche Schema anwendet, verliert auf einen Schlag viel Zeit und zahlreiche Punkte. Übe daher vor allem das richtige Aufgleisen einer Prüfungslösung. Sobald du die Schemata beherrschst, solltest du mit dem Lösen von Fällen beginnen. Nur so lernst du, die Aufgaben an der richtigen Stelle mit der nötigen Tiefenschärfe zu lösen und andernorts unproblematische Aspekte im Behauptungsstil abzuhandeln. Auch das Anfertigen einer systematisch sauber aufgebauten Falllösung unter Zeitdruck muss geübt werden. Dabei gilt es insbesondere die nachfolgenden Punkte zu beachten. Zudem solltest du dir in der Strafrecht-I-Prüfung gleich zu Beginn die Fragen stellen: Von welchen Personen ist die Strafbarkeit zu prüfen? Ist der Fokus auf eine ganz bestimmte Handlung zu legen? Bilde Sachverhaltsabschnitte und markiere diese – und/oder die unterschiedlichen Personen – mit verschiedenen Farben. So verschaffst du dir einen guten Überblick. Nachdem du den Sachverhalt (aufmerksam!) gelesen hast, solltest du nicht sofort mit der Niederschrift der Falllösung beginnen. Skizziere auf einem Notizpapier die Tatbestände, die du prüfen willst, und zeige strafrechtlich relevante Zusammenhänge (z.B. Notwehr) zwischen den Personen auf. Überlege dir vor der Niederschrift deiner Falllösung genau, wo die Schwerpunkte in diesem Fall liegen. Setze dabei die verschiedenen Schreibstile (v.a. Gutachtenstil und Behauptungsstil) bewusst ein, wobei problematische Punkte stets im sauberen Gutachtenstil abzuhandeln sind und der Behauptungsstil eher die Ausnahme darstellt.

Unser Casebook zum Fach Strafrecht I, das der Vorbereitung auf reine AT-Prüfungen (Prüfungen über den Allgemeinen Teil des Strafrechts) dient, besteht aus drei Elementen: Wir zeigen unseren Kunden ein effizientes Prüfungswording auf, besprechen unsere eigenen Fälle mit einer didaktisch wertvollen (und gleichzeitig unterhaltsamen) Rahmenstory und geben dir mit unserem Lerntool die Möglichkeit, das Gelernte selbständig zu überprüfen.

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Definitionen sind aus dem Fach Strafrecht I nicht wegzudenken, reichen aber für das Bestehen einer Prüfung nicht aus. Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist das effiziente Prüfungswording. Dieses erlernst du mit unseren Satzbausteinen, welche einen integralen Bestandteil unseres Lernkartensets bilden. In unserem Shop kannst du das komplette Set für CHF 105.– erwerben.

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Da neuerdings auch MC-Fragen Prüfungsgegenstand bilden können, haben wir in unsere Lernapp inzwischen auch entsprechendes Lernmaterial eingepflegt.

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Privatrecht I

Der Prüfungsstoff umfasst das Obligationenrecht Allgemeiner Teil und das Kaufrecht, insgesamt also die Art. 1 OR bis Art. 215 OR. Ebenfalls Prüfungsstoff bilden punktuelle Bereiche des ZGB, soweit diese in der Vorlesung behandelt wurden. An der Prüfung arbeitest du – im Gegensatz zum Öffentlichen Recht I – mit deinem eigenen Gesetz. Bis anhin durften die Gesetze mit Notizen und Reitern ergänzt werden. Sollte dies weiterhin der Fall sein, musst du bei deinen Notizen eine Ausgewogenheit zwischen Übersichtlichkeit und Vollständigkeit finden. Im Stress der Prüfungsvorbereitung wird oft viel Zeit in möglichst umfangreiche Gesetzesnotizen investiert. Dies ist meistens nicht sehr effizient, da damit weder das Verständnis noch die Prüfungsstrategie geschult werden. Genau darauf solltest du aber eigentlich deinen Fokus legen, denn wer die Zusammenhänge versteht und die Anspruchsmethode – wer will was von wem gestützt worauf? – konsequent anwendet, kommt schon sehr weit.

Wie immer gilt: Sachverhalt und Prüfungsfrage müssen richtig gelesen werden und diese Elemente müssen auch zwingend die Richtschnur für die eigene Falllösung bilden. Richte deine gesamte Falllösung an der Fragestellung aus. Wende die Gutachtenmethode sauber an. Arbeite eingehend mit dem Sachverhalt und verwende die darin enthaltenen Informationen für eine ausführliche Subsumtion. Halte in einem kurzen Fazit die Falllösung fest. Die alten Prüfungen findest du auf der Seite des zivilistischen Seminars.

Übersichtlich im Design, fokussiert auf das Wichtigste und klar in der Sprache – im Jahreskurs wird unser kommentiertes OR kostenlos abgegeben.

Schliesslich bekommen alle Teilnehmenden am Jahreskurs via IXAM Zugang zu zahlreichen Fragen zur Selbstkontrolle.

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